Seit dem 1. Oktober 2026 können Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Fachausweises oder Diploms ihren geschützten Titel mit «Professional Bachelor» beziehungsweise «Professional Master» ergänzen. Das gilt auch für frühere Abschlüsse.

Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes erhält die höhere Berufsbildung neue Titelzusätze. Auch für Absolventinnen und Absolventen der entsprechenden Polybau-Weiterbildungen ist das eine wichtige Neuerung:

  • Eidgenössischer Fachausweis nach einer Berufsprüfung: Titelzusatz «Professional Bachelor»
  • Eidgenössisches Diplom nach einer höheren Fachprüfung: Titelzusatz «Professional Master»

Die Zusätze dürfen ausschliesslich zusammen mit dem jeweiligen geschützten Titel oder im Rahmen der vorgesehenen englischen Übersetzung verwendet werden. Es handelt sich um Titelzusätze der höheren Berufsbildung, nicht um akademische Hochschulabschlüsse.

Auch bisherige Absolventinnen und Absolventen profitieren

Wer seinen Abschluss vor dem 1. Oktober 2026 erworben hat, darf den entsprechenden Titelzusatz unabhängig vom Abschlussjahr führen. Neue Fachausweise oder Diplome werden dafür nicht ausgestellt. Das SBFI stellt ein Begleitdokument zur Verfügung, das der bestehenden Urkunde beispielsweise im Bewerbungsdossier beigelegt werden kann. Den Download finden Sie in den FAQ für Absolventinnen und Absolventen.

Bei neuen Abschlüssen werden der geschützte Titel und der zugehörige Titelzusatz in der Regel auf dem eidgenössischen Fachausweis beziehungsweise Diplom sowie auf dem Diplomzusatz aufgeführt.

Weitere Neuerung: Englisch als Prüfungssprache

Prüfungsträgerschaften können eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen künftig zusätzlich zu den Amtssprachen auch auf Englisch anbieten. Voraussetzung ist eine entsprechende Regelung in der jeweiligen Prüfungsordnung.

 

Weiterführende Informationen

Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung

Fragen und Antworten für Absolventinnen und Absolventen

 

 

zurück